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Abdeckung durch Krankenversicherungen und gesetzliche Fragestellungen

Wir erhalten viele Anfragen von Deutschen sowie anderen europäischen und außereuropäischen Patienten, die wissen möchten, ob ihre Krankenversicherung die Kosten einer Operation bei der Alpha-Klinik teilweise bzw. ganz abdecken würde. Die Antwort auf diese Frage ist unterschiedlich und hängt von Ihrer Situation ab. Diese Seiten geben Ihnen eine Übersicht der häufigsten Situationen.

Deutsche Patienten


Europäische Patienten, aber nicht Deutsche


Außereuropäische internationale Patienten




Weitere Beiträge zu Versicherungs- & Rechtsfragen:


HEK schließt innovativen Vertrag mit Alpha-Klinik  
HEK schließt innovativen Vertrag mit Alpha-Klinik

12.10.2007. Erstmals beteiligt sich eine gesetzliche Krankenkasse an den Behandlungskosten


 
Wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs

bezüglich der Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der privaten Krankheitskostenversicherung.
(Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs)


 
Urteil des Landgerichts München I

Kreuzbandoperationen müssen in der Alpha-Klinik voll erstattet werden. Krankenversicherung DKV wurde zur Zahlung verurteilt.


 
Schöner Erfolg für eine gesetzlich versicherte Patientin

Es wurde aufgezeigt, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Behandlung in der Alpha-Klinik durchaus erstattungsfähig ist.


 
Entscheidung des OLG Frankfurt über Fallpauschalen

Mit Urteil vom 10.10.01 (Az.: 7U192/00) hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit prägnanter Deutlichkeit das Abrechnungssystem der Alpha-Klinik bestätigt.


 
Pauschalpreise - die Zukunft heute

Spätestens 2004 sollen alle Kliniken in der Bundesrepublik Deutschland über Pauschalpreise abrechnen, was bereits in der Alpha-Klinik München seit 1998 zum Standard gehört.


 
Entscheidung des Europäischen Gerichtshof - neue Chancen für gesetzlich Versicherte?

Mit Urteil vom 12.07.01 (Az.: C-157/99 Smits./.VGZ) hat der EuGH entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf die Übernahme von Kosten einer im Ausland durchgeführten Heilbehandlung besteht, obwohl diese ausländische Einrichtung nicht im staatlichen System vertraglich vereinbarter Leistungserbringer eingebunden ist.

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